Was entscheiden die Bürger?
Bürgerbeteiligung ist keine Mitbestimmung, sondern sie begleitet einen Prozess zur fachlichen Vorbereitung von Entscheidungen. Die Einwohnerinnen und Einwohner entscheiden deshalb in der Bürgerbeteiligung im Regelfall nicht. Die Verwaltung hat die Aufgabe alle im Beteiligungsprozess geäußerten Belange abzuwägen hinsichtlich der politischen Zielsetzungen des Projekts, der fachlichen Schwerpunkte und passt ggf. die bisherige Gestaltung eines Projektes an die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung an. Am Ende werden Entscheidungen von den mit dem Mandat zur Entscheidung ausgestatteten gewählten Mitgliedern der Vertretung (Rat oder Ratsgremien) getroffen. Wer in den Ratsgremien sitzt entscheiden die Bürgerinnern und Bürger alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl.