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Östl. Ringgebiet Einbahnstrasse

Östl. Ringgebiet Einbahnstrasse

Abgelehnt
Verkehr

Aufgrund der vor einigen Jahren erfolgten Neugestaltung der Schunterstrasse, ist diese nicht mehr für Begegnungsverkehr geeignet. Hier sollte daher zur Vermeidung von Störungen des Verkehrsflusses eine Einbahnstrassenregelung getroffen werden. Dies gilt im Übrigen auch für weitere, enge Straßen im Östlichen.

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Hinweise:

1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Die Fachverwaltung wird Ihre Idee/Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.

2) Das Ergebnis der Überprüfung lautet wie folgt: In der Schunterstraße wurde, wie bei dem Großteil der umliegenden Straßen zur Erschließung des östlichen Ringgebiets eine Tempo-30-Zone eingerichtet, welche vor allem der Verkehrsberuhigung, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Unterbindung von Durchgangsverkehren dienen soll. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigung sind in diesen Straßen mit Gegenverkehr ein Grundprinzip und tragen wesentlich für eine angemessene Fahrweise auch ohne ständige Überwachung bei.
In Einbahnstraßen müssen Verkehrsteilnehmer nicht mit Gegenverkehr und Verzögerungen durch Ausweichmanövern in Engstellen rechnen. Erfahrungen zeigen, dass sich dadurch bei geradlinig ausgebauten und zum Großteil gut einsehbaren Einbahnstraßen (wie es die Schunterstraße wäre) ein höheres Geschwindigkeitsniveau einstellt als bei einer Gegenverkehrsregelung. Dies macht Einbahnstraßen für Durchgangsverkehre attraktiver und verringert zugleich die Verkehrssicherheit, besonders für den Fuß- und Radverkehr. Damit einhergehend ergeben sich auch zusätzliche Umwegfahrten, da bestimmte Örtlichkeiten nicht mehr über den kürzesten Weg zu erreichen sind. Die dargestellten Nachteile haben unmittelbare Auswirkungen auf die Anwohner des östlichen Ringgebiets, die neben den unvermeidbaren Umwegen auch von erhöhten Lärm- und Abgasemissionen betroffen sind.
Folglich steht die Einrichtung einer Einbahnregelung in der Schunterstraße den aufgeführten Zielen der Tempo-30-Zone überwiegend entgegen und wird nicht weiterverfolgt.

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Kommentare

Gespeichert von Peter Velozi am Di., 28.01.2025 - 01:40

Die "Störung des Verkehrsflusses" ist gerade der Sinn der bestehenden Gegenverkehrsregelung: man muss langsam fahren, sich mit Entgegenkommenen abstimmen, und man fährt dort nur entlang, wenn es unbedingt sein muss.

Eine Einbahnstraßenregelung hingegen sorgt für einen zügigen Verkehrsfluss, höhere Geschwindigeiten und macht die Straße attraktiv für Schleichverkehr, Dinge, die kein Mensch in einem Wohngebiet haben will.

Eine Einbahnstraßenregelung kann allenfalls funktioneren, wenn zusätzliche bauliche Maßnahmen getroffen werden, z.B. Fahrbahnverengungen und -verschwenkungen, Modalsperren, die eine Durchfahrt z.B. nur für Fahrräder ermöglichen, etc.

Eine Einbahnstraßenregelung ohne begleitende Maßnahmen, wie vom Ersteller dieser Anregung vorheschlagen, greift daher zu kurz und sollte nicht verfolgt werden.

Wenn die Einbahnstraßen clever angelegt werden, können durchaus Schleichwege verhindert werden. In der Carlvördestraße wurde vor ein paar Wochen so eine Einbahnstraße - probehalber - eingerichtet.
Es ist seitdem deutlich ruhiger, da der Schleichweg um den Rudolfsplatz wegfällt. Und trotz Einbahnstraße sind die Geschwindigkeiten sind nicht höher geworden.
Also: Bitte so lassen und auch in anderen Wohnvierteln mehr davon…!

Aber grundsätzlich bin ich für Modalfilter, um den Durchgangsverkehr der Kraftfahrzeuge zu reduzieren!

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