Gefährliches Rechts-Vor-Links Hahnenkamp/Oderweg
Fahrzeuge die aus Richtung des Thiedebachs kommen, nehmen offensichtlich nach der Kurve die Vorfahrt der Fahrzeuge aus dem Oderweg nicht wahr. Es kommt immer wieder zu heiklen Situationen.
Ich bitte einmal zu prüfen, ob dort nicht das Gefahrzeichen 102 aufgestellt werden kann.
Vielen Dank!

Hinweise:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Die Fachverwaltung wird Ihre Idee/Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.
2) Das Ergebnis der Überprüfung lautet wie folgt:
Eine Aufstellung des Verkehrszeichens 102 an der gegenständlichen Einmündung ist hier rechtlich nicht möglich. Gesetzlich ist geregelt, dass das Zeichen 102 nur angeordnet werden darf vor schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts, an denen die Vorfahrt nicht durch Vorfahrtszeichen geregelt ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen im allgemeinen entbehrlich.
Durch die leichte Rechtskurve ist die Einmündung Oderweg aus Fahrtrichtung Norden zwar keine „leicht erkennbare“ Einmündung. Die Anordnung des Zeichens 102 muss aber auf besonders problematische Örtlichkeiten beschränkt bleiben, damit die Anforderungen an die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer nicht herabgesetzt werden und so die Verkehrssicherheit leidet. Es darf nicht jede Kreuzung und Einmündung, an der keine idealen Sichtverhältnisse herrschen, als „schlecht sichtbar“ eingestuft werden, weil dies zu einer inflationären Beschilderung führen würde. Die gegenständliche Einmündung ist der Verwaltung oder der Polizei nicht als Unfallhäufungsstelle oder als Stelle mit erhöhtem Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmende bekannt.
In Tempo 30-Zonen können Verkehrsteilnehmer zudem aufgrund der geringen Geschwindigkeit auch schwerer erkennbare Einmündungen noch rechtzeitig wahrnehmen und ihr Verhalten darauf einstellen. Zu berücksichtigen ist in diesem Fall auch, dass es sich nicht um eine Durchfahrtsstraße handelt. Der Hahnenkamp ist nördlich des Oderwegs eine Sackgasse, an welcher nur noch wenige Grundstücke liegen. Verkehrsteilnehmer, die den Hahnenkamp in Richtung Oderweg befahren sind somit überwiegend Anwohner. Diesen ist die Einmündung bekannt.
Dass an Kreuzungen und Einmündungen in Tempo 30-Zonen rechts-vor-links gilt, muss Verkehrsteilnehmern ebenfalls bekannt sein.
Die Umsetzung kommt also aus rechtlicher Sicht nicht in Betracht.
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