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Vorschlag: Tempo 30 auf der Gliesmaroder Str. zwischen Hagenring und Abtstr.

Vorschlag: Tempo 30 auf der Gliesmaroder Str. zwischen Hagenring und Abtstr.

Abgelehnt
Verkehr

Hallo zusammen,

ich möchte vorschlagen, die erlaubte Geschwindigkeit auf der Gliesmaroder Straße – im Abschnitt zwischen dem Hagenring und der Abtstraße – auf Tempo 30 zu reduzieren.

Die Strecke ist rund 1 km lang und wird von vielen Menschen genutzt, die zu Fuß, mit dem Rad oder mit der Bahn unterwegs sind. Aus meiner Sicht sprechen mehrere Gründe für eine Temporeduzierung:

1. Schulweg: Viele Schüler*innen nutzen die Haltestelle Mozartstraße auf dem Weg zur Neuen Oberschule.

2. Kinderbetreuung: Entlang der Straße gibt es mehrere Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden.

3. Schmale Fahrbahn + viele Querungen: Fußgänger überqueren die Straße oft, teilweise an unübersichtlichen Stellen.

4. Viele Einfahrten & Kreuzungen: Gerade bei schlechter Sicht oder parkenden Autos wird es schnell unübersichtlich.

5. Straßenbahnschienen: Auch wenn es Radwege gibt, sind die Schienen ein Risikofaktor – besonders für Radfahrende.

6. Straßenbahn fährt ohnehin langsam: Mit drei Haltestellen auf 1 km fährt sie selten schneller als 30 km/h. Eine Temporeduzierung würde also kaum Auswirkungen auf den Betriebsablauf haben.

7. Bedarfsampel wird oft übersehen: Sowohl ich als auch andere Anwohner haben beobachtet, dass Autofahrende (sogar manchmal die Straßenbahn) die Ampel gelegentlich ignorieren.

Zudem: Autos sind heute oft deutlich größer als früher. Falls z.B. ein Bulli oder SUV auf einem Parkplatz an einer Ausfahrt parkt, ist die Straße beim ausfahren nicht einsehbar.

Grüße

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Kartenansicht Gliesmaroder Straße von Hagenring bis Abtstraße

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Hinweise:

Es handelt sich um eine haushaltsneutrale Idee. Daher erfolgt eine direkte Beantwortung durch die Verwaltung.

Diese Idee wurde bereits mehrfach geprüft.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß Straßenverkehrsordnung dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt, oder sich besonders schützenswerte Einrichtungen entlang der Straße befinden. Dies ist auf der Gliesmaroder Straße nicht der Fall.

Für das Braunschweiger Stadtbahnnetz stellt die Gliesmaroder Straße außerdem eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Innenstadt und dem östlichen Ringgebiet, Gliesmarode und Volkmarode dar. Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung sind eine Fahrtzeitverlängerung für alle Reisenden mit Ziel oder Start östlich der Gliesmaroder Straße verbunden. In der Folge führt dies zu einem Attraktivitätsverlust des ÖPNV, der den Zielen der Stadt Braunschweig widerspricht.

Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Gliesmaroder Straße ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.

 

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