Einführung einer Stillen Stunde bei kommunalen Stadtfesten / Großveranstaltungen
Wir bitten die Verwaltung, die Einführung einer Stillen Stunde bei kommunalen Großveranstaltungen / Stadtfesten wie dem Weihnachtsmarkt, der Mummegenussmeile, der Spielemeile, dem Stadtfrühling, dem trendsporterlebnis und des Stadtsommervergnügens zu prüfen. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung, bei größeren Veranstaltungen ähnlicher Art, die nicht in kommunaler Verantwortung stattfinden, die Veranstalter auf die Bedeutung einer Stillen Stunde und eine mögliche freiwillige Beteiligung hinzuweisen.
Eine Stille Stunde ist ein inklusiver Beitrag, damit Menschen diese Veranstaltungen besuchen können, die z. B. aufgrund von Erkrankungen aus dem Autismus-Spektrum, mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, nach Schlaganfall, mit Multipler Sklerose, mit Demenz, mit verschiedenen psychischen Erkrankungen oder bei Reizintoleranz durch chronischen Stress und Erschöpfung sonst von einer Teilhabe ausgeschlossen sind.
Eine Stille Stunde stellt innerhalb der Veranstaltungszeit eine festgelegte Zeit von z. B. ein bis zwei Stunden dar, in welcher für Reizreduktion durch Verzicht auf Musik, Durchsagen oder andere laute Geräusche sowie durch das Dimmen von Licht gesorgt wird.
In Salzgitter, Halle / S. und Brandenburg gibt es bereits eine Stille Stunde bei Veranstaltungen.
Kommentare
Es ist an der Zeit, dass…
Es ist an der Zeit, dass auch Braunschweig diesen wirklich niedrigschwelligen Beitrag für ein inklusiveres Miteinander und mehr Teilhabe leistet.
VdK-Präsidentin Verena…
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass nur etwa ein Prozent aller Weihnachtsmärkte in Deutschland barrierefrei sind und äußert sich positiiv, dass immer mehr Weihnachtsmärkte eine Stille Stunde einführen https://kobinet-nachrichten.org/2025/11/30/mehr-barrierefreiheit-auf-we…
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