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Einführung einer Stillen Stunde bei kommunalen Stadtfesten / Großveranstaltungen

Einführung einer Stillen Stunde bei kommunalen Stadtfesten / Großveranstaltungen

Laufend
Schule und Kultur

Wir bitten die Verwaltung, die Einführung einer Stillen Stunde bei kommunalen Großveranstaltungen / Stadtfesten wie dem Weihnachtsmarkt, der Mummegenussmeile, der Spielemeile, dem Stadtfrühling, dem trendsporterlebnis und des Stadtsommervergnügens zu prüfen. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung, bei größeren Veranstaltungen ähnlicher Art, die nicht in kommunaler Verantwortung stattfinden, die Veranstalter auf die Bedeutung einer Stillen Stunde und eine mögliche freiwillige Beteiligung hinzuweisen.

Eine Stille Stunde ist ein inklusiver Beitrag, damit Menschen diese Veranstaltungen besuchen können, die z. B. aufgrund von Erkrankungen aus dem Autismus-Spektrum, mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, nach Schlaganfall, mit Multipler Sklerose, mit Demenz, mit verschiedenen psychischen Erkrankungen oder bei Reizintoleranz durch chronischen Stress und Erschöpfung sonst von einer Teilhabe ausgeschlossen sind.

Eine Stille Stunde stellt innerhalb der Veranstaltungszeit eine festgelegte Zeit von z. B. ein bis zwei Stunden dar, in welcher für Reizreduktion durch Verzicht auf Musik, Durchsagen oder andere laute Geräusche sowie durch das Dimmen von Licht gesorgt wird.

In Salzgitter, Halle / S. und Brandenburg gibt es bereits eine Stille Stunde bei Veranstaltungen.

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Text: Stille Stunde bei Stadtfesten: Dabei sein können ohne Reizüberflutung: Leiser. Gedämpftes Licht. Grafik zeigt einen Menschen, der sich die Ohren zuhält und einen Menschen, der "Shh" macht. Dazu eine Uhr.

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Kommentare

Gespeichert von mimi_bs am Fr., 07.11.2025 - 19:48

Es ist an der Zeit, dass auch Braunschweig diesen wirklich niedrigschwelligen Beitrag für ein inklusiveres Miteinander und mehr Teilhabe leistet.

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