Zebrastreifen
Um die Sicherheit der Schüler besser zu gewährleisten und um eine bessere Verkehrsberuhigung der Thiedestraße in Rüningen zu erzielen, sollten die Fußgänger Überwege mit Fußgängerinseln mit Zebrastreifen ausgestattet werden.
Hinweise:
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Demnach dürfen Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden. Entlang der Thiedestraße befinden sich mehrere Lichtzeichenanlagen, sodass daher eine Einrichtung eines Fußgängerüberwegs unzulässig ist. In solchen Fällen sind nur linienhaft wirkende Maßnahmen, wie z. B. Mittelinseln in kurzen Abständen, in Erwägung zu ziehen. Daher befinden sich mehrere Mittelinseln entlang der Thiedestraße. Die Mittelinseln sind ein effektives Mittel zur Erhöhung der Sicherheit beim Überqueren von Straßen, insbesondere in Bezug auf Fußverkehrsunfälle. Dadurch wird der Querungsvorgang in zwei Teile geteilt, was die Einschätzung des Verkehrs und der Geschwindigkeiten vereinfacht.
Unabhängig davon sieht der empfohlene Schulwegplan eine Querung der Theidestraße an den bestehenden Lichtzeichenanlagen vor. Die Lichtzeichenanlagen sorgen für eine klare Regelung der Verkehrsströme und reduzieren Konfliktpotenziale zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie dem motorisierten Verkehr.
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