Gefahrenabwehr und Verkehrsberuhigung Timmerlahstraße: Antrag auf Querungshilfen & Tempo 30

Gefahrenabwehr und Verkehrsberuhigung Timmerlahstraße: Antrag auf Querungshilfen & Tempo 30

Laufend
Verkehr

Sachverhalt & Gefahrenlage:
Die Timmerlahstraße weist als Durchgangsstraße erhebliche Sicherheitsdefizite auf. Durch den direkten Übergang von der Landstraße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h regelmäßig massiv überschritten. Die kurvige Straßenführung macht es Fußgängern – insbesondere Kindern und Senioren – unmöglich, herannahende Fahrzeuge rechtzeitig zu sehen oder deren Geschwindigkeit korrekt einzuschätzen. Es besteht eine akute Unfallgefahr beim täglichen Queren der Fahrbahn.
Rechtliche Begründung (§ 45 StVO & Verkehrssicherungspflicht):
Die Stadt Braunschweig ist im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zur Beseitigung dokumentierter Gefahrenstellen verpflichtet. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind verkehrsberuhigende Maßnahmen geboten, wenn die Sicherheit des Verkehrs aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse (Kurven, mangelnde Einsicht) gefährdet ist. Nach der StVG-Reform 2024 genießt der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer zudem eine höhere Priorität.
Forderungen:
Ich beantrage zur Abwendung von Personenschäden:
Den Bau von baulichen Querungshilfen/Verkehrsinseln, um den Verkehrsfluss physisch zu bremsen und sichere Haltepunkte zu schaffen.
Die Anordnung von Tempo 30 als unmittelbar wirksames Mittel zur Verkürzung der Anhaltewege in den unübersichtlichen Kurvenbereichen.
Ich erbitte eine verbindliche Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen.

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