Bus Wunschausstieg zwischen Haltestellen ab 0 Uhr

Bus Wunschausstieg zwischen Haltestellen ab 0 Uhr

Kein Handlungsbedarf
Verkehr

Liebe Braunschweiger:innen,

für eure Sicherheit im Nachtverkehr soll man Wunschausstieg zwischen Haltestellen von 0 Uhr bis 3 Uhr auf wichtigen Nachtbuslinien einsetzen (411, 412, 413, 416, 419). In Hamburg findet man ähnliches System im Betrieb, und es zeigt, dass es möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Chenjun Ruan

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Hinweise:

Die Idee ist keine neue Idee. Die Fahrgäste dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen, täglich ab 20:00 Uhr auf allen Buslinien im Geltungsbereich des Verkehrsverbundes der Region Braunschweig zwischen den Haltestellen aussteigen (vgl. Allgemeine und Besondere Beförderungsbedingungen § 4 Abs. 4). 

Auszug aus den Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen

§ 4 Verhalten der Fahrgäste

Abs. 4: Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten und verlassen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Verkehrs- oder Betriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Ein- oder Ausgänge vorhanden sind, müssen diese beim Betreten bzw. Verlassen der Fahrzeuge benutzt werden. Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in das Wageninnere aufzurücken. Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. 

Täglich ab 20:00 Uhr ist auf allen Buslinien im Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Region Braunschweig der Ausstieg auch zwischen den Haltestellen gestattet. 

Das Fahrpersonal entscheidet allein, ob und wo gehalten werden kann. Es ist nur möglich, wenn die Verkehrssituation dies erlaubt. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie sonstiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen sind einzuhalten bzw. zu beachten. Das Aussteigen muss für alle Beteiligten gefahrlos möglich sein. Das Aussteigen zwischen den Haltestellen kann daher nicht in jedem Fall gewährt werden. 

 

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Kommentare

Gespeichert von echter_Mensch am Mi., 29.04.2026 - 16:39

Gibt es bereits.
Siehe Beförderungsbedingungen des VRB ( https://www.vrb-online.de/de/tickets/tarifbestimmungen-befoerderungsbed… ) §4 Ziffer 4) Abs. 2.
Dort heißtes:
"Täglich ab 20:00 Uhr ist auf allen Buslinien im Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Region Braunschweig der Ausstieg auch zwischen den Haltestellen gestattet. Das Fahrpersonal entscheidet allein, ob und wo gehalten werden kann. Es ist nur möglich, wenn die Verkehrssituation dies erlaubt. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie sonstiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen sind einzuhalten bzw. zu beachten. Das Aussteigen muss für alle Beteiligten gefahrlos möglich sein. Das Aussteigen zwischen den Haltestellen kann daher nicht in jedem Fall gewährt werden. "

Das müsste also ab 20 Uhr bis Betriebsschluss gelten.

In der Fassung der BSVG von 2021 galt es explizit nur außerhalb vom Ring:

Täglich ab 20:00 Uhr ist auf allen Buslinien im Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Region Braunschweig der Ausstieg auch zwischen den
Haltestellen gestattet.
Diese Regelung gilt nicht auf den Buslinien der Stadt Braunschweig innerhalb des Wilhelminischen Rings.
Im Einzelnen gelten dazu folgende Bestimmungen:
1. Der Ausstieg ist nur zulässig, soweit geltende gesetzliche und straßenverkehrsbehördliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
2. Der Haltewunsch ist dem Fahrpersonal spätestens eine Haltestelle
vor dem gewünschten Ausstieg mitzuteilen.
3. Der Ausstieg darf aus Sicherheitsgründen nur an der vorderen Tür
erfolgen. Beim Ausstieg ist besondere Vorsicht walten zu lassen.
4. Zwischen zwei Haltestellen wird nur einmal gehalten.
5. Die Entscheidung, an welcher Stelle gehalten werden kann, obliegt
dem Fahrpersonal.

https://www.bsvg.net/fileadmin/user_upload/downloads/Tarifbest_Befoerde…

Daher kenne ich die Möglichkeit und auch die Einschränkung.

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