Tempo 30 im Nordteil des Bültenwegs im Bereich des Kindergarten und des Jugendzentrums

Tempo 30 im Nordteil des Bültenwegs im Bereich des Kindergarten und des Jugendzentrums

Abgelehnt
Verkehr

Moin,

Ich würde mich über eine Tempo 30 Zone im Bereich des Kindergartens Albertus Magnus und des Jugendzentrums B58 freuen. Genauso eine Ausweitung des Lärmschutzes von 05-23 Uhr auf 06-22 Uhr. Beides wäre im Zuge der derzeitigen Baumaßnehmen leicht umsetzbar.

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Hinweise:

1.) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Die Fachverwaltung wird Ihre Idee/Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.

2.) Das Ergebnis lautet wie folgt: Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Der Bültenweg wird als Straße des überörtlichen Verkehrs gewertet, da es sich um eine Kreisstraße (K 5) handelt. Aufgrund dessen ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im betreffenden Abschnitt unzulässig.

In dem Bereich zwischen der Kindertagesstätte „St. Albertus Magnus“ und dem Jugendzentrum B58 wurde bereits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet. Zur Lärmminderung besteht eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht von 0:00-5:00 Uhr. Maßgeblich hierfür ist der Lärmaktionsplan der Stadt Braunschweig, welcher mit jetzigem Stand keine Ausweitung des geltenden Zeitraumes zulässt, da der Bültenweg aktuell keinen Lärmschwerpunkt darstellt.

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