Radfahrstreifen auf Kastanienallee
Auf den Bürgersteigen der Kastanienallee sind vor einiger Zeit die ehemaligen Fahrradwege als Fußwege gekennzeichnet worden.
Es gibt leider immer noch sehr viele Fahrrad- & Elektroroller-Fahrer:innen, die die Kennzeichnung ignorieren & weiterhin auf dem Bürgersteig fahren.
Möglicherweise liegt es daran, dass die Asphaltierung des Bürgersteigs zweifarbig ist - möglicherweise ist ihnen die Fahrt auf der Kastanienallee zu riskant (trotz 30er-Zone).
Dass man die Bürgersteige nicht alle neu pflastern kann, ist nachvollziehbar.
Aber folgende Idee könnte Abhilfe schaffen: Auf der Kastanienallee einen in rot abgesetzten Radfahrstreifen installieren, wie z.B. auf dem Messeweg, sodass schneller ins Auge fällt, wo Rad- & Elektroroller-Fahrer:innen unterwegs sein sollen.
Das Bild muss zunächst durch die Moderation freigegeben werden. Wir bitten um Verständnis!
Kommentare
Wirklich gute Idee, die…
Wirklich gute Idee, die hoffentlich von vielen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird.
Was soll das. Autofahrer…
Was soll das. Autofahrer werden per Schilder darauf hingewiesen, das Radfahrer auf der Straße fahren. Auf der Fahrbahn sind weiße Fahrradsymbole angebracht. Grundsätzlich gehen hier alle Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll miteinander um.
Hallo! Wie im Ideentext…
Hallo! Wie im Ideentext beschrieben, geht es nicht um die Autofahrer:innen & das rücksichtsvolle Miteinander auf der Fahrbahn, sondern um den Fußweg, der weiterhin durch Fahrradfahrer:innen & Elektroroller befahren wird.
Hallo #dicaro…
Hallo #dicaro. Selbstverständlich ist mir klar, dass es ihnen um Rad- und Rollerfahrer auf dem Fußweg geht.
Der Fußweg ist eindeutig durch Beschilderungen und weiße Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Wer dies missachtet, muss mit Bußgeld rechnen.
"Gehwege und Fußgängerzonen sind ausschließlich für den Fußverkehr bestimmt, wenn sie nicht durch ein Zusatzschild für Radfahrende freigegeben wurden. Wer trotzdem mit dem Rad dort fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Radfahren auf nicht freigegebenem Gehweg kostet 55 Euro. Mit Behinderung anderer steigt das Bußgeld auf 70 Euro, bei Gefährdung auf 80 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden 100 Euro fällig." Quelle ADFC
Diese Rad- und und Rollerfahrer werden sich m. E. auch nicht durch eine zusätzliche rote Markierung auf der Fahrbahn auf den "rechten Weg bringen lassen.
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