Lösung für Gefahrenzone Kälberwiese (HvF)

Lösung für Gefahrenzone Kälberwiese (HvF)

Abgelehnt
Verkehr

Das Hoffmann von Fallersleben Gymnasium (Sackring 15) hat wegen Umbaus einige Klassenräume in Container jenseits der Straße (Kälberwiese) ausgelagert. Die Schülerinnen und Schüler überqueren mehrmals täglich diese Straßenzone und setzen sich Gefahren des KfZ-Verkehrs aus.
Eine zusätzliche Ampel wurde von der Stadt abgelehnt.
Zwei alternative Vorschläge seien hier eingebracht:
1. Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im gesamten Straßenabschnitt vom Sackring bis zum Ringgleis (Länge ca. 120 m)
oder
2. Einrichtung eines Zebrastreifen in Höhe des Haupteingangs der Schule (ca. 70 m von der Ampel zum Sackring entfernt)

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Hinweise:

1.) 

Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Die Fachverwaltung wird Ihre Idee/Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.

2.) 

Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs bzw. eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) für die Kälberwiese wurde von der Stadtverwaltung überprüft.

Verkehrsberuhigte Bereiche können nur auf Fahrbahnen angelegt werden, die eine überwiegende Aufenthaltsfunktion haben. Da das gesamte dahinterliegende Wohngebiet über die Straße Kälberwiese erschlossen wird, handelt es sich hierbei jedoch um eine Straße mit überwiegender Erschließungsfunktion.

Ein verkehrsberuhigter Bereich muss des Weiteren so angelegt sein, dass er durch seine bauliche Gestaltung die Nutzung der Verkehrsfläche durch alle Verkehrsteilnehmer suggeriert. Dazu gehört in der Regel eine niveaugleiche Gestaltung der Straße, die in der Kälberwiese durch die vorhandenen Gehwege zu beiden Seiten nicht gegeben ist. Des Weiteren trägt nicht allein die Anordnung des Verkehrszeichens zur Verkehrsberuhigung bei. Die bauliche Gestaltung der gesamten Straße ist entscheidend. Um die Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, müssten dementsprechend umfassende bauliche Maßnahmen zur Absenkung der Gehwege und Umgestaltung der Fahrbahn und Seitenräume vorgenommen werden. 

Darüber hinaus wurde die Einrichtung eines „Zebrastreifens“ in Höhe des Eingangs der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule angeregt. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Demnach dürfen Zebrastreifen nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen (Ampeln) angelegt werden. Von dem Wunschort der Einrichtung des Zebrastreifens in Höhe des Einganges der Hoffmann-von-Fallersleben-Schule bis zur Lichtzeichenanlage im Einmündungsbereich mit dem Sackring, sind es rund 60 m. Daher ist die Einrichtung eines Zebrastreifens unzulässig.

Insgesamt kann die Verwaltung weder einen verkehrsberuhigten Bereich noch einen „Zebrastreifen“ im Bereich der Kälberwiese einrichten“

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Kommentare

Gespeichert von Nachfrager am Di., 15.09.2026 - 14:09

Mir ist nicht ganz klar wodurch die Gefahr entsteht? Entsteht diese Gefahr, weil es 10jährigen nicht zuzumuten ist, dass Sie die Ampel nutzen, welche 50 Meter entfernt ist? Zudem kann ich mir kaum vorstellen, dass die Kinder ständig den Klassenraum wechseln und somit die Straßenseite wechseln. Vielleicht sollten wir unseren Kindern auch mal mehr zutrauen.

Die Kinder wechseln dann schon mehrfach die Straßenseite. Kunst, Physik, Chemie, Biologie, Musik und Sport finden im / am Hauptgebäude statt, also ca. 40% des Unterrichtes.

Gespeichert von Iryna am Mi., 16.09.2026 - 19:25

Die Kinder müssen auf ihrem Weg mehrmals die Straße überqueren. Da es höchstwahrscheinlich mindestens zwei Jahre dauern wird, bis die Schüler wieder ins Hauptgebäude zurückkehren können, sollte aus meiner Sicht dringend geprüft werden, wie die Verkehrssicherheit in dieser Zeit gewährleistet werden kann.

Es wäre sinnvoll, die notwendigen Maßnahmen frühzeitig umzusetzen, bevor es zu einem Unfall kommt.

Gespeichert von daleo am Do., 17.09.2026 - 00:20

Also einen verkehrsberuhigten Bereich in einer solchen Erschließungsstraße sehe ich nicht.
Die Idee eines Zebrastreifens für die direkte Verbindung des Haupteingangs mit dem Containerbereich fände ich aber sinnvoll. Möglicherweise hilft es schon, wenn die Situation durch ein Parkverbot auf der Nordseite der Kälberwiese oder (provisorisch) vorgezogene Gehwege übersichtlicher wird.

Gespeichert von HansChristophBraunschweig am Do., 17.09.2026 - 12:59

Bitte um eine Einrichtung eines Zebrastreifen in Höhe des Haupteingangs der Schule. Danke

Zebrastreifen dürfen in 30er Zonen gar nicht angelegt werden.
Und wie schon mehrfach betont wurde, es ist eine Signalanlage vorhanden, der Bereich ist mit Tempo 30 schon beruhigt.

Und wir reden nicht von Grundschulkindern, sondern von Schülern der Klasse 7 aufwärts!

Aber mich würde nicht wundern, wenn heutzutage Tunnel oder Brücken gefordert würden…

Gespeichert von Pat2 am Mo., 28.09.2026 - 08:24

Wir werden sehen, wie viele Stimmen zusammenkommen und was möglich ist. Die Kinder müssen x-mal über die Straße: Raumwechsel, Pausen. Wer die Fußgängerampel nutzt, verliert viel Zeit. Die Kinder werden also natürlich auf ihrer Höhe über die Straße laufen.

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