Losdemokratie

Losdemokratie

Laufend
Allgemeine Verwaltung

Zur legislativen Unterstützung des Stadtrats: Einberufung geloster Entscheidungsgremien aus dem Pool aller in Verwaltungsgebiet lebenden Wahlberechtigten.

Ziele:
- Demokratisierung im Sinne des Grundgesetzes Art. 20
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"
- Gestaltungsmacht zirkuliert durch die Bevölkerung

Effekte:
- Aktivierung von Mitgestaltungspotential und Expertise
- Bildung von Dialogkultur

Langzeitwirkung:
- Überwindung von Lobbyismen und Partei(ung)en

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Ablauf eines gelosten Gremiums

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Kommentare

Gespeichert von Lordi am Mi., 09.09.2026 - 22:46

Losdemokratie bedeutet, dass Entscheidungsgremien per Los besetzt werden – statt durch Wahlen. Was heute ungewöhnlich klingt, war in der ersten Demokratie der Welt, im antiken Athen, der Normalfall: Die meisten wichtigen Ämter wurden dort ausgelost, weil die Athener überzeugt waren, dass alle Bürger einander politisch auf Augenhöhe begegnen sollten. Auch wenn wir heute einiges anders machen würden als die Athener – geloste Entscheidungsgremien sind zentrale Bausteine jeder Losdemokratie. Diese Gremien bestehen in der Regel aus 25 bis 200 oder mehr gelosten Mitgliedern (je nach Wichtigkeit des Gremiums). Jeder Wahlberechtigte hat die gleiche Chance, in ein Gremium gelost zu werden, und jeder wird für seine Teilnahme angemessen entschädigt. Natürlich wird niemand dazu gezwungen werden, einer Einladung zu folgen – das wäre ja nicht im Sinne der Bürger, und es sind die Bürger selbst, die dieses System gestalten.
Weitere Infos und ergänzende Links findet man dazu hier:
https://losdemokratie.info/

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