Auch nicht Braunschweiger:innen beteiligen
Manche Vorhaben der Stadt betreffen auch Menschen, die nicht direkt in Braunschweig leben. Sie sind vielleicht davon betroffen, weil sie in der Stadt arbeiten oder sich in Braunschweig engagieren. Hierzu gab es durchaus unterschiedliche Ansichten im Arbeitskreis. Wie ist Ihre Meinung dazu? Sollten auch nicht-Braunschweiger*innen zur Beteiligung eingeladen werden? Wo würden Sie die Grenze ziehen?
Kommentare
am 11. Okt. 2022
um 11:48 Uhr
Nicht ausgrenzen, aber eingrenzen
Die Beteiligung von nicht Braunschweiger*innen sollte möglich sein, aber auf die Region Braunschweig begrenzt. Außerdem sollten nicht Braunschweiger*innen den Beteiligungsprozess nicht dominieren, von der Anzahl her. Ein aktives Aufforderungsmanagement zur Beteiligung für nicht Braunschweiger*innen sollte nicht betrieben werden.
am 11. Okt. 2022
um 17:56 Uhr
Ein existenzieller Bezug zur Stadt sollte vorhanden sein
Es geht ja um BÜRGERbeteiligung, also sollte schon ein fundamentaler Bezug zur Stadt nachgewiesen werden; also wer hier nicht wohnt, sollte wenigstens hier arbeiten. Diejenigen, die die Stadt mitgestalten wollen, sollten sie auch zu mehr als nur Shopping nutzen.
am 11. Okt. 2022
um 19:18 Uhr
Niemanden ausgrenzen!
Es sollten alle Menschen teilnehmen dürfen. Jeder der teilnimmt, sollte Fragen zu seiner Person beantworten, z. B. Wohnort, Alter, ggf. Migrationshintergrund, Bildungsstatus, Einkommen, etc.
Dadurch wird niemand ausgeschlossen und zugleich kann man die Perspektiven unterschiedlicher sozialer Schichten ermitteln. Dann fällt auch auf, wenn nicht-Akademiker, Ausländer, junge Menschen oder arme Menschen unterrepräsentiert sind. Und man sieht auch, wie groß die Meinungsverschiedenheit zwischen verschiedenen Gruppen ist. Bei Bedarf kann man die Meinungen von nicht-Braunschweigern dann gesondert auswerten.
am 20. Okt. 2022
um 13:23 Uhr
Beteiligen, wen es betrifft ...
Die Stadt Braunschweig hat auch Gäste, und wenn eine Stadtgestaltung diese Gäste wie z.B. Touristen oder Tagungsreisende betrifft, dann ist es sinnvoll, diese an der Gestaltung zu beteiligen.
Ein reales Beispiel aus der Stadt:
Vom Bahnhof aus gibt es keinen ausgeschilderten Fußgängerweg ins Stadtzentrum. Für Braunschweiger ist das vollkommen irrelevant, die kennen den Weg ins Zentrum, ja sie bemerken nicht einmal, dass diese Ausschilderung fehlt. Touristen hingegen, die am Bahnhof ankommen, wundern sich, wie sie am Bahnhof einfach ausgesetzt sind, ohne dass ihnen ein schöner Weg gewiesen wird.
Speziell was ein Touristik-Konzept betrifft ist es daher sinnvoll, die Zielgruppe auch am Konzept zu beteiligen.
am 30. Okt. 2022
um 20:44 Uhr
Entscheidend ist die Betroffenheit
Die Frage der Beteiligung hängt meiner Meinung nach von der Betroffenheit der entsprechenden Personengruppe ab. Personen / Verbände, die nicht betroffen sind, werden sich nicht beteiligen. Dann sind aber auch keine Einschränkungen der Personengruppe notwendig.