Initiativrecht – wer darf ein Beteiligungsverfahren anstoßen?

Mitglieder des Arbeitskreises in der Diskussion

Allen sollte es möglich sein, ein Beteiligungsverfahren anzuregen. Wer aber fällt die Entscheidung darüber, ob das angeregte Verfahren durch die Stadt Braunschweig durchgeführt wird?
Es gibt Städte, in denen diese Aufgabe ein Gremium aus Bürgerschaft, Verwaltung und Politik übernimmt. In anderen Städten entscheidet die Politik. Wie soll das in Braunschweig geregelt sein?

Kommentare

Ein Gremium aus Bürgerschaft, Verwaltung und Politik sollte die Entscheidung darüber treffen, ob das angeregte Verfahren durch die Stadt Braunschweig durchgeführt wird.

Ein Gremium sollte vorab entscheiden. Allerdings sollte hierbei ein Konsens über eine möglichst vielfältige Zusammensetzung herbeigeführt werden. Und - soll es gewählt und nach einem bestimmten Zeitraum neu gewählt werden?

Jeder kann beteiligen und der Verwaltung das Exposé zukommen lassen, grundsätzlich ist das schon heute möglich und wird doch auch gemacht. Aber ist eine Beteiligung immer notwendig? Ich sehe es schon vor mir, die Stadt steht still, weil die Verwaltung nichts mehr entscheiden darf und die Bürgerschaft bzw. Politik sich nicht einigt.
Eine Mischung macht's und auch da ist es wieder eine Abwägung: worüber reden wir denn eigentlich wenn wir sagen beteiligen?