Umgang mit Ergebnissen

Kleingruppe im Arbeitskreis

Bürgerbeteiligung ist eine Form von Mitwirkung. Über die Umsetzung der Ergebnisse entscheidet aber letztendlich der Rat. Die Entscheidungen über den Umgang mit den Empfehlungen sind zu begründen. Welchen Umgang mit Ergebnissen wünschen Sie sich?

Kommentare

Ich halte eine Transparenz und eine Erläuterung der Entscheidung für wesentlich. Ich "Otto Normalbürger" kenne z.B. Sachzwänge, Verordnungen und die Finanzlage nicht ausreichend und könnte mit einer Erklärung auch unliebsame Entscheidungen nachvollziehen und eher mittragen.

Eine grundlegende Voraussetzung für qualitätvolle Bürgerbeteiligung ist die Glaubwürdigkeit. Vorrangig natürlich diejenige, mit der die handelnden Personen in der Verwaltung die Bürgerbeteiligung tatsächlich wollen und sie dann als transparenten Prozess durchführen. Es spielt aber auch der Grad des bei den Bürger:innen vorhandenen Vertrauens in diese Ehrlichkeit der Verwaltung eine wichtige Rolle, denn sie entscheidet über eine Teilnahme an sich und auch über die Qualität der Beiträge der Bürger:innen, bzw. über die ihrer Antworten auf gestellte Fragen. Ein wertschätzender Umgang mit den Ergebnissen sollte selbstverständlich sein.

Braunschweig hat in beiden Bereichen tatsächlich Vieles auf- und nachzuholen, was in den letzten Jahren verspielt worden ist.
Das krasseste Beispiel sei hier kurz geschildert:
Die Braunschweiger:innen beschäftigt seit Jahren die Frage entweder der Umgestaltung oder der Sanierung des Brunnenumfeldes auf dem Hagenmarkt.
Hier stellte sich die erste „Bürgerbeteiligung“ mit drei Workshops und zwei Informationsveranstaltungen (Bürgerforen) als unzulänglich heraus, weil sie nicht ergebnisoffen war, sondern schließlich ein vorgeblich im Beteiligungsverfahren erzieltes „Ergebnis“ präsentiert wurde, das aber von vornherein in seinen Grundzügen bereits durch ein beauftragtes Planungsbüro festgelegt worden war (auch viele Teilnehmer kritisierten dies, fühlten sich nicht ernst genommen, ausgenutzt als Dekoration und „Stimmvieh“). Auch direkt aus der Bevölkerung heraus wurde dann ein zunehmend breiter Widerspruch gegen das Ergebnis laut und es zeigte sich ein grundsätzlicher Widerstand gegen den Abriss und einen Neubau insgesamt. Ein Vielfaches der an den Workshops beteiligten Menschen sprach sich für einen Erhalt und die Sanierung der Grünanlage aus (über 1.400 Unterschriften wurden dafür geleistet). Es wurden auch entsprechende Sach-Argumente vorgetragen und die Volksvertreter im Planungsausschuss erkannten schließlich diesen auf Vernunft gegründeten Bürgerwillen und beschlossen tatsächlich die Sanierung der Grünanlage.
Also alles gut?! Nein, leider nicht, denn die Beharrungskräfte in der Verwaltung waren so stark, dass diese Entscheidung nicht akzeptiert wurde. Der Rat der Stadt beschloss stattdessen, eine repräsentative Bürgerbefragung zum Hagenmarkt durchzuführen, der Streit um den Bürgerwillen sollte so wissenschaftlich fundiert ermittelt werden. Eine geeignete und begrüßenswerte Maßnahme. In der Befragung wurde zwar die Grundsatzfrage „Abriss+Neubau versus Erhalt+Sanierung“ nicht direkt gestellt, dennoch war das Ergebnis eindeutig: Die Befragten wurden nach den einzelnen Elementen des Platzes gefragt, welche sie in ihrer „derzeitigen Form“ erhalten wollen. Das Ergebnis: Die Bürger:innen wollen den Erhalt aller Elemente: Der Rasenflächen, der Bäume (Robinien), der Wege, der Sitzbänke am Brunnen. Damit ist also der Bürgerwillen zweifelsfrei evaluiert und dokumentiert. (Sind Sie jetzt etwa verwundert über dieses Faktum? Das liegt daran, dass dieses positive Befragungsergebnis durchgehend verschwiegen wird – wie auch in der Pressemitteilung des OB, wird nur erwähnt gemacht, dass die Befragten mit dem gegenwärtigen Zustand nicht zufrieden sind). Die eigentlich aus dem starken Votum pro Erhalt zu abzuleitende logische Folge war dann ja auch nicht, nunmehr endgültig die Sanierung zu beschließen. Der ebenfalls eigentlich aufgrund der Ergebnisse der Befragung unnötig gewordene Freiraumwettbewerb wurde noch durchgeführt und im Anschluss legt doch tatsächlich jetzt die Verwaltung/ der OB erneut eine Beschlussvorlage für einen Abriss/Neubau vor (aktuell für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 09.11.2022). Dieses Vorgehen kann nicht anders interpretiert werden, als eine mutwillige Missachtung des Bürgervotums und als fahrlässiges Verspielen letzten Vertrauens der Bürger:innen in das Handeln der Verwaltung. Wohlgemerkt: Es gibt keinen sachlichen Grund, eine Sanierung nicht durchzuführen. Die Bürger:innen bleiben ratlos zurück: Warum nimmt man uns nicht ernst? Und die Frage taucht unweigerlich auf, cui bono?

Wie könnte diesem Missstand also abgeholfen werden?
Was eine gute Bürgerbeteiligung ist, dass werden Sie hoffentlich in dem hier laufenden Prozess besser fassen und definieren können.
Die Stadt könnte sich dann auch eine Satzung geben, in der die Berücksichtigung von Ergebnissen, zumal solchen aus einer wie im oben geschilderten Falle wissenschaftlich-repräsentativen Befragung, oder auch einer von allen Akteuren insgesamt als gelungen anerkannten sonstigen Beteiligung erfolgen muss (nicht „kann“), bei Nicht-Beachtung eine entsprechend ausführliche und sachlich nachvollziehbare Begründung erstellt und öffentlich gemacht werden muss, mit der Möglichkeit des Widerspruchs.
Die Implementierung einer für die Bürgerbeteiligung zuständigen und auch die Vertretung von anderen Bürger-Anliegen in der Verwaltung und den Gremien leistenden Planstelle wäre ebenfalls denkbar. Dieses Referat müsste indes im Organigramm gleichgestellt sein zu den übrigen Referaten, um wirklich Einfluss zu erlangen.

Für ihre Entscheidung benötigen die Mitglieder der Ausschüsse und des Rates eine ausgewogene und neutrale Zusammenfassung der in der Beteiligung eingebrachten Ideen, Argumente und Meinungen. Pro und Contra müssen in der Zusammenfassung ohne Bewertung dargestellt werden. Der Zusammenfassung sollte eine Liste aller eingereichter schriftlichen Stellungnahmen beiliegen. Bei Interesse sollte es den Ausschuss- / Ratsmitgliedern möglich sein, einzelne Stellungnahmen vollständig zu lesen.
Wichtig für eine fundierte Entscheidung der Ausschüsse / des Rates ist, dass die Mitglieder ausreichend Zeit haben, sich mit den Zusammenfassungen der Beteiligungsaprozesse zu beschäftigen. Bei umfangreichen Projekten sind Zwischenberichte hilfreich. Sachverständigengutachten sollten den Mitgliedern des Rates umgehend nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt werden.

Alle Mitwirkenden und insbesondere die, die bei einem Beteiligungsverfahren umfangreiche Stellungnahmen einreichen, haben es verdient, eine positive Rückmeldung zu erhalten. In der Rückmeldung sollte auch dargestellt werden, was mit ihrer Stellungnahme passiert und wie sich der weitere Prozess gestaltet, wo neue Informationen zur Verfügung gestellt werden und ob weitere Beteiligungen geplant sind.
"die Stadt Braunschweig bedankt sich für Ihre Teilnahme und Rückmeldung zum Magniviertel. Ihre Beteiligung wurde zur Kenntnis genommen."
ist meines Erachtens keine respektable Antwort.