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Abstimmungen im Protokoll mit Angabe des genauen Ergebnisses

Abstimmungen im Protokoll mit Angabe des genauen Ergebnisses

Abgelehnt
Allgemeine Verwaltung

In den Protokollen der Stadträte wird bei Abstimmungen nicht immer das genaue Ergebnis angegeben. Es ist im Sinne der Transparenz, dies immer genau anzugeben, auch wenn mehrheitlich eine Abstimmung für oder gegen etwas ist.

1. Eine genaue Anzahl ist aussagekräftiger als z.B. eine wage Aussage wie "beschlossen mit wenigen Gegenstimmen".
2. Eine wage Aussage ist subjektiv.
3. Wenige Gegenstimmen, wenige Fürstimmen und Enthaltungen lassen sich leicht und mit äußerst geringem Mehraufwand im Protokoll festhalten.
4. Dadurch wird die Transparenz in einer Demokratie gefördert.
5. Entscheidungen der Stadt lassen sich leichter für den Bürger nachvollziehen.

Beispiel: Abstimmung zum Bebauungsplan Jütenring HA137, "bei einigen Gegenstimmen beschlossen", https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=1082661
Die Anzahl der Stimmberechtigten war 11, so dass das genaue Ergebnis bei dieser kleinen Anzahl leicht ermittelt werden kann.

Die Unterstützungs-Phase ist beendet.

14 von 50

Nicht erfolgreich: 14 von 50 Unterstützern

Hinweise:

1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Die Fachverwaltung wird Ihre Idee/Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.

2) Das Ergebnis lautet wie folgt: 

Die Anfertigung des Protokolls richtet sich insbesondere nach den Vorgaben des § 68 NKomVG sowie nach § 42 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig (GO). Die Verwaltungspraxis bzgl. der Protokollierung entspricht den rechtlichen Vorgaben.

 

Eine weitergehende Protokollierung für den Rat der Stadt Braunschweig würde bei der Vielzahl der in jeder Sitzung anstehenden Tagesordnungspunkte insbesondere den Ablauf der Ratssitzungen erheblich beeinträchtigen, wenn sodann u.a. bei jeder Abstimmung zusätzlich geprüft oder gezählt werden müsste, wie viele der 55 stimmberechtigten Ratsmitglieder mit „Ja, „Nein“ oder „Enthaltung“ gestimmt haben.

 

Die Idee würde zu keiner wesentlichen Erhöhung der Transparenz führen, da sich der Aussagegehalt des Abstimmungsergebnisses durch eine zahlenmäßige Protokollierung im Vergleich zu der bisherigen Erfassung nicht relevant verändert (beschlossen / abgelehnt). Eine Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse ist zudem bereits über die Öffentlichkeit der Sitzung, die auch im Livestream im Internet übertragen wird, ausreichend gewahrt. Zusätzlich sind die Videoaufzeichnungen der Ratssitzungen der letzten Jahre unter

 

https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/videostream_archiv.php

 

veröffentlicht. Auf diesem Wege können die Entscheidungsfindungen des Rates auch noch rückwirkend transparent nachvollzogen werden.

 

Mit der bisherigen Praxis ist somit neben der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowohl die Transparenz der Entscheidungsfindung des Rates, als auch ein möglichst reibungsloser Ablauf der Ratssitzung gewährleistet. Eine Änderung des bewährten Protokollierungsverfahrens ist daher nicht vorgesehen.

 

Die Abstimmungsergebnisse der – bezogen auf die Mitgliederzahl – deutlich kleineren Stadtbezirksräte und Fachausschüsse werden im Übrigen grundsätzlich zahlenmäßig protokolliert.

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Kommentare

Gespeichert von Raimar am Mo., 24.06.2024 - 07:19

Die Abstimmung zum Bebauungsplan Jütenring HA 137 ist nicht nachvollziehbar.

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