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Leitlinien und Grundsatzkonzept

Symbolbild Grundsatzkonzept

Braunschweig beteiligt!

Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Teil der Demokratie. Bürgerinnen und Bürger können ihre eigenen Kenntnisse einbringen und die Planung vor Ort beeinflussen. 

Zehn Leitlinien und ein Grundsatzkonzept sichern die Qualität von Bürgerbeteiligung in Braunschweig. Sie sind das Ergebnis eines intensiven Austauschs zwischen Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft. 

Das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung gibt es in einer Kurzfassung und in leichter Sprache.

Die Basis der Bürgerbeteiligung in Braunschweig bildet der Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 15. Februar 2022. Dieser startete den Leitlinienprozess zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. 

Daraufhin hat der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung in einem intensiven Prozess Leitlinien und das Grundsatzkonzept für  Bürgerbeteiligung in Braunschweig erarbeitet. Eine ausführliche Beschreibung dieses Erstellungsprozesses finden Sie hier.

Am 14. Mai 2024 hat der Rat der Stadt Braunschweig das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung beschlossen. Das Grundsatzkonzept gibt einen Überblick über Beteiligungsstufen und -formate in Braunschweig. Es ist als dynamisches System zu verstehen, das an stetige Erfahrungen und gute Praxis angepasst werden kann.

Häufige Fragen

Warum ein Grundsatzkonzept zur Bürgerbeteiligung?

Die Mitwirkung von Bürger:innen ist in der Stadt Braunschweig von hohem demokratischen Wert. Alle Menschen mit Bezug zur Stadt Braunschweig sollen sich aktiv in die Gestaltung ihres Lebensumfeldes einbringen können: zum Beispiel bei Planungen für verkehrliche, kulturelle, städtebauliche oder soziale Projekte der Stadtverwaltung, aber auch bei Konzepten und Fachplanungen. Vorhaben der laufenden Verwaltung wie routinemäßige Aufgaben, Personal- und Haushaltsplanungen sind hier ausgeschlossen.
Diese Arbeitshilfe dient als Leitfaden für die Gestaltung informeller (nicht gesetzlich vorgeschriebener) Beteiligungsprozesse in der Stadt Braunschweig. Sie konkretisiert die grundlegenden „Leitlinien zur Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern“. Für Bürger:innen wird nachvollziehbar wie informelle Beteiligung in der Stadt Braunschweig organisiert ist und wie sie diese auch selbst anregen können. 

Mitreden Logo

Was ist informelle Bürgerbeteiligung und warum wird sie durchgeführt?

Unter informellen Bürgerbeteiligungen werden freiwillige, d. h. gesetzlich nicht vorgeschriebene oder geregelte Beteiligungen verstanden. Informelle Beteiligungen werden häufig ergänzend zu formellen Beteiligungen durchgeführt. Formelle Beteiligungen sind gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Hierzu zählen zum Beispiel Öffentlichkeitsbeteiligungen zu bestimmten Bauvorhaben nach Baugesetzbuch oder zum Raumordnungsverfahren  nach Landesraumordnungsgesetz.

Informelle Beteiligung fand z. B. im Vorfeld der Rahmenplanung für die Braunschweiger Bahnstadt statt. Ziel war es hier, gemeinsam mit den Menschen vor Ort Ideen für die Entwicklung der Bahnstadt zu sammeln und Konflikte frühzeitig zu erkennen. Dazu wurden unter anderem Ideenwerkstätten und Touren durch das Quartier veranstaltet.

Ob eine informelle Beteiligung durchgeführt wird, muss für jedes Vorhaben entschieden werden. Die Verwaltung wägt dabei verschiedene Faktoren ab: Welche Auswirkungen hat das Vorhaben auf den Raum? Welche Veränderungen bedeutet es für die Menschen vor Ort? In welchem Zusammenspiel steht es mit anderen Vorhaben in der Stadt? Die Politik kann ebenfalls informelle Beteiligungen zu Vorhaben initiieren und beschließen. Und auch Bürger:innen können informelle Beteiligungsprozesse anregen.

Die Teilnahme an Beteiligungen ist für Bürger:innen grundsätzlich freiwillig.

Informelle Beteiligung

Welche Stufen der Beteiligung gibt es?

Informelle Beteiligung kann auf verschiedenen Stufen stattfinden: vom Informieren über das Anhören bis hin zum aktiven Mitgestalten.

Die Stufen unterscheiden sich im Ausmaß der Einflussmöglichkeiten und bieten jeweils eine Auswahl möglicher Formate an. Auf welcher Stufe eine Beteiligung durchgeführt wird, hängt vor allem vom Zweck und Ziel der Beteiligung ab.

Stufen der Beteiligung

Welche Beteiligungsformate gibt es?

Mögliche Beteiligungsformate reichen von Broschüren und Informationsblättern über Webseiten bis hin zu Veranstaltungen, Workshops und Befragungen. Bei der Formatauswahl steht im Fokus, welche Zielgruppe erreicht werden soll. Der Zugang sollte so einfach wie möglich sein. Je nach Beteiligungsstufe und Vielfalt der Zielgruppen können verschiedene Formate gewählt werden, online und offline. Der Aufwand muss dabei mit der Bedeutung des Vorhabens abgestimmt werden.. 

Beteiligungsformate

Wer soll angesprochen werden, wer ist die Zielgruppe?

Alle Menschen, die sich der Stadt Braunschweig zugehörig fühlen, zählen grundsätzlich zur Zielgruppe für Beteiligungen - sie müssen nicht in Braunschweig wohnen. Welche Zielgruppe angesprochen werden soll, ist für das jeweilige Vorhaben durch die Fachabteilung oder Projektleitung festzulegen.

Auf dieser Basis können passende Methoden der Ansprache ausgewählt werden: Der Zugang soll möglichst barrierefrei und niedrigschwellig sein. Dazu zählen eine für die Zielgruppe verständliche Sprache, zielgruppengerechte Termine, Orte und Formate. 

Zielgruppen von Beteiligung

Wer organisiert die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger?

Alle informellen Beteiligungen zu Vorhaben der Stadt werden von der Verwaltung organisiert und durchgeführt.

Die konzeptionelle und organisatorische Verantwortung liegt bei der Projektleitung des Vorhabens. Beteiligung ist frühzeitig in der Projektplanung zu berücksichtigen, denn sie braucht Zeit.

Das Team Bürgerbeteiligung (Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabensplanung) ist die zentrale Koordinationsstelle für alle Bürgerbeteiligungsangelegenheiten. Sie bietet Beratung und Unterstützung. Sind die Zielgruppen Kinder und Jugendliche wird das Team Kinder- und Jugendbeteiligung (Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) einbezogen.

Organisation von Beteiligung

Wie können Bürgerinnen und Bürger eine Beteiligung anregen?

Über www.mitreden.braunschweig.de können Bürger:innen und Initiativen Beteiligungsprozesse zu städtischen Vorhaben initiieren (Voraussetzung: Mindestalter 14 Jahre, Hauptwohnsitz in Braunschweig). Das Team Bürgerbeteiligung berät und unterstützt dabei im Vorfeld.

Alle Vorhaben, zu denen bereits eine informelle Beteiligung geplant ist, sind in der Vorhabenliste aufgeführt. Diese ist über das mitreden-Portal abrufbar.

Anregung von Bürgerbeteiligung

Wie entwickelt sich Bürgerbeteiligung in Braunschweig weiter?

Die Stadtverwaltung Braunschweig ist bestrebt, die Beteiligungsprozesse durch regelmäßige Bewertungen und Anpassungen fortlaufend zu optimieren. Die Evaluation aller durchgeführten Beteiligungsprozesse einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit werden durch das Team Bürgerbeteiligung organisiert. Dabei wird sowohl die Perspektive der Bürger:innen als auch die Erfahrungen der Verwaltungseinheit berücksichtigt. Ergebnisse und Änderungsvorschläge werden dokumentiert.

In regelmäßigen Abständen wird untersucht, ob die grundlegende Idee der Bürgerbeteiligung aus den Leitlinien und dem Grundsatzkonzept erfüllt wird oder nicht. Das Team Bürgerbeteiligung prüft fortlaufend, ob die Hürden zum Anstoßen von Beteiligungen zu hoch gesetzt sind. Dazu wird regelmäßig ein Querschnitt aller Beteiligungsformate ausgewertet.

Weiterentwicklung_Evaluation

Downloads

Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung

Leitlinien und Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung
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Kurzfassung

Leitlinien und Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung
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Leichte Sprache

Leitlinien und Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung
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Leitlinien zur Bürgerbeteiligung

Leitlinien und Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung
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