Arbeitskreis entwickelt Grundsatzkonzept zur Bürgerbeteiligung
Das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung beschreibt, wie die Leitlinien zur Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig umgesetzt werden.
Das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung beschreibt, wie die Leitlinien zur Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig umgesetzt werden.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 einstimmig die Leitlinien für Bürgerbeteiligung beschlossen.
Im Oktober hatten Sie an unserem Pop-Up-Stand in der Innenstadt und drei Wochen lang online Gelegenheit Ihre Vorstellungen zu Zielen der Bürgerbeteiligung einzubringen.
Die Verwaltung wird beauftragt Leitlinien und ein Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung zu erarbeiten. Dies soll mit einem einzuberufenden Arbeitskreis gemacht werden. Der Geschäftsordnung für den Arbeitskreis "Leitlinien und Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung" wird ebenfalls zugestimmt.
Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger haben sich für die Mitarbeit im "Arbeitskreis Bürgerbeteiligung" beworben. Die Losung der Bürgermitglieder erfolgte durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern des Rates.
Nach Beschluss der Leitlinien Bürgerbeteiligung nimmt der Arbeitskreis die Arbeit wieder auf. In mehreren Sitzungen soll nun das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung erarbeitet werden.
Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung trifft sich in weiteren Sitzungen und entwickelt das Grundsatzkonzept zur Bürgerbeteiligung in Braunschweig weiter.
Der Rat der Stadt Brauschweig beschließt einstimmig das Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung. Gemäß Geschäftsordnung wird anschließend der Arbeitskreis aufgelöst.
Ein Grundsatzkonzept ermöglicht der Verwaltung passgenauer zwischen hohen Anforderungen an Qualität und Quantität der Beteiligung zu agieren.
Die Stadt Braunschweig legt wert darauf, dass sich alle Einwohnerinnen und ein Einwohner einbringen können.
Die Erarbeitung der Leitlinien und des Grundsatzkonzeptes ist innerhalb des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung vorgesehen.