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Arbeitskreis Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung

Arbeitskreis Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung

Eine Illustration eines Trialogs zwischen Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung

 

Die Erarbeitung der Leitlinien und des Grundsatzkonzeptes ist innerhalb eines Arbeitskreises (AK) vorgesehen. Ziel des AK ist es, eine Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Braunschweig für Leitlinien und ein Grundsatzkonzept zu entwickeln, welches die Beteiligung und Mitsprache von Einwohnerinnen und Einwohnern an Projekten der Stadt Braunschweig regelt. Der AK wird für den Prozess zur Aufstellung eines „Leitlinien und Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung“ eingerichtet und nach Beschluss eines Grundsatzkonzeptes aufgelöst.

Der AK wird als Trialog aus zehn Vertreterinnen und Vertretern der Einwohnerschaft, acht Vertreterinnen und Vertreter der Ratspolitik (je Fraktion oder Gruppe ein Mitglied) und zehn Mitgliedern der Verwaltung zusammengesetzt. Die Besetzung des AK erfolgt nach festgelegten Regeln. Die Einwohnerinnen und Einwohner konnten sich auf acht Losplätze im AK bewerben, die nach Geschlecht und Alter ausgelost werden. Zusätzlich sollen die Einwohnerinnen und Einwohner durch ein Mitglied des Behindertenbeirates und ein Mitglied benannt durch den Ausschuss für Integration und Vielfalt vertreten werden.

Detailliertere Informationen zum Arbeitskreis Bürgerbeteiligung, deren Zusammensetzung und Aufgaben hält die vom Rat beschlossene Geschäftsordnung fest. 

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