Fußweg für Radfahrer erlauben
Die Riekestraße ist so schmal, dass sich Autofahrer und Radfahrer nicht begegnen können, ohne den gesetzlichen Mindestabstand von 1,50 zu verletzen. Das ist insbesondere für tendenziell unsichere Radfahrer (Kinder, Senioren) gefährlich.
Es gibt aber beidseitig einen recht breiten Fußweg, der offenbar mal als kombinierter Fuß/Radweg geplant war. Manche Autofahrer meinen sogar, er sei verpflichtend, und weisen die Radfahrer rüde darauf hin oder weichen nur in letzter Sekunde aus.
Es sollte den Radfahrern freigestellt werden, ob sie die Straße oder den Fußweg nutzen möchten ( je nach Verkehrssituation kann das eine oder andere sinnvoller sein)
Hinweise:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Die Fachverwaltung wird Ihre Idee/Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.
2) Die Stellungnahme der Fachverwaltung lautet wie folgt: Der Sachverhalt zur Bestandssituation ist nicht richtig wiedergegeben.
Die Riekestraße verläuft innerhalb einer Tempo 30-Zone. Der Radverkehr wird im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt.
Es existieren beidseitig jeweils ein Gehweg und auf überwiegender Länge ein sog. sonstiger Radweg ohne Benutzungspflicht, der durch andersfarbiges Pflaster und die Trennfuge vom Gehweg getrennt ist. Der Radverkehr kann den Radweg nutzen, muss es aber nicht.
Die Idee, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben, erübrigt sich somit, da es sich nicht auf gesamter Breite um einen Gehweg handelt und für den Radverkehr bereits jetzt eine Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn- und Radwegnutzung besteht.
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