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Mittelweg Fahrrad-Schutzstreifen an Engstellen

Mittelweg Fahrrad-Schutzstreifen an Engstellen

Verkehr

Durch die Verkehrsinseln am Mittelweg nördlich und südlich der Einmündung der Mitgaustraße wird die Fahrbahn auf jeweils ca. 3,5 Meter verengt. Radfahrende, welche auf den Fahrrad-Schutzstreifen fahren, werden an diesen Stellen oftmals mit unzureichendem Sicherheitsabstand überholt, obwohl ein sicheres Überholen aufgrund der Fahrbahnbreite in diesem Bereich unmöglich ist.

Die durchgehende Markierung der Schutzstreifen verleitet PKW-Führende zu der Annahme, dass sich Radfahrende auf dem Schutzstreifen befinden müssen und der PKW lediglich den Schutzstreifen nicht befahren darf. Wird als Radfahrender weiter in der Fahrbahnmitte gefahren, um nachfolgendem PKW-Verkehr das Überholen zu verunmöglichen, wird regelmäßig mit Hupen und besonders knappen Überholen reagiert.

Würde der Schutzstreifen im Bereich der Mittelinseln entfernt werden, würde dies dem PKW-Verkehr verdeutlichen, dass die vorhandene Fahrbahnbreite tatsächlich durch PKW und Radfahrende geteilt wird und der Radverkehr nicht an den rechten Fahrbahnrand gedrängt werden soll. Zudem könnte durch Verkehrszeichen 277.1 verdeutlicht werden, dass Zweiräder in diesem Bereich nicht überholt werden dürfen.

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Zeichen 277.1 Zweirad-Überholverbot

Die Unterstützungs-Phase ist beendet.

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Hinweise:

Liebe/r Ideengeber/in, vielen Dank für Ihre eingereichte Idee. 

1) Eine Rücknahme des rot eingefärbten Schutzstreifens auf dem Mittelweg ist haushaltswirksam, sodass dafür Folgendes gilt:

Bitte denken Sie daran, dass Sie für die Unterstützung Ihrer Idee werben müssen, da Sie mindestens 50 Unterstützerinnen und Unterstützer auf dem Portal finden müssen. Für eine Unterstützung von Ideen ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Sie haben zahlreiche Möglichkeiten für die Unterstützung Ihrer Idee zu werben. Teilen Sie Ihre Idee z. B. in Ihren sozialen Medien oder informieren Sie Verwandte und Bekannte. Natürlich können Sie auch für Ihre eigene Idee abstimmen. Bitte beachten Sie, dass lediglich registrierte Nutzer eine Idee unterstützen können. Wenn Sie sich eingeloggt haben, erscheint unter der Überschrift „Beitrag unterstützen“ der Unterstützerknopf (Daumen hoch).

Ein Kommentar unter der Idee wird nicht als Unterstützung gewertet.

Hat die Idee die notwendige Unterstützeranzahl gefunden, wird sie durch die zuständigen Fachbereiche inhaltlich geprüft und - soweit erforderlich - den politischen Gremien zur Entscheidung zugeleitet.

Wie bereits erwähnt, ist eine Registrierung zur Unterstützung von Ideen zwingend notwendig.

Sollten noch Unklarheiten bestehen oder Sie Hilfe benötigen, steht Ihnen das Ideen- und Beschwerdemanagement unter der Rufnummer: 0531 470-3000 oder per E-Mail gern zur Verfügung.

2) Die Anordnung des VZ 277.1, Überholverbot für Zweiräder, ist haushaltsneutral. Daher muss für die Unterstützung dieses Teils der Idee nicht geworben werden. Die Umsetzung wurde geprüft und die Anordnung des VZ 277.1 wurde veranlasst.

3) Die Mindestanzahl an Unterstützer:innen für den haushaltswirksamen Teil der Idee wurde nicht erreicht.

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Kommentare

Gespeichert von the_doctor am So., 03.11.2024 - 18:07

Die gesamte „Radinfrastruktur“ des Mittelwegs ist radfahrfeindlich!
Im Bereich des Nibelungplatzes wird man auf den Radweg gezwungen trotz 30er Bereich. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen an den Ein-/Ausfahrten bzw. Einmündungen!
Dann geht es stadteinwärts weiter mit den „Schutzstreifen“. Die sind weder Schutz noch geeignet, ein Miteinander zu gewährleisten! Wie in der Idee schon beschrieben, verleitet es Autofahrende, zu (eng zu) überholen, weil der Radfahrende ja „geschützt“ ist. Die rote Farbe macht es noch viel schlimmer.

Leider hilft zusätzliche Beschilderung nicht, die Situation zu ändern. Man erkennt das gut Hintern Brüdern. Intelligente Kraftfahrende erkennen, dass sie dort nicht überholen können/dürfen und tun es nicht. Den anderen ist es trotz Überholverbot egal und gefährden weiterhin andere Verkehrsteilnehmer!

Gespeichert von Heider am Mo., 11.11.2024 - 10:51

Grundsätzlich sehe ich den Vorschlag mehr auf die Einhaltung des Mindestüberholabstands zu achten sehr positiv. Ich bin mir aber unsicher, ob ein ausgeschildertes Überholverbot die richtige Lösung ist. Wenn nicht genügend Platz zum ordnungsgemäßen Überholen besteht, ist es ja ohnehin schon verboten zu überholen und somit ist das Schild hinfällig, bzw. sogar regelwidrig. Schlimmstenfalls könnte das Schild eher dazu führen, das Autofahrende überall wo kein VZ 277.1 steht noch viel eher knapp überholen, weil wenn da kein Schild steht, dann muss es ja erlaubt sein sich einfach vorbeizuquetschen (nein, ist es nicht).

Ohnehin ist die gesamte Idee der "Schutz"streifen (oder zumindest deren Umsetzung), wie the_doctor auch schon geschrieben hat, erfahrungsgemäß eher kontraproduktiv für die Sicherheit des Radverkehrs.
Dazu kommt dann noch die gesetzliche "Glanzleistung", das man mit dem Fahrrad den Schutzstreifen eigentlich nur befahren darf, um bei Gegenverkehr auszuweichen. "Wer ein Fahrzeug [ein Fahrrad ist natürlich auch ein Fahrzeug] führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden." StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2) Nr. 22

Gespeichert von Longfellow am Mi., 13.11.2024 - 10:17

Ich bin dafür, dass in dem Bereich öfter mal gefährliches Überholen kontrolliert wird. Zudem den ganzen Mittelweg Tempo 30 machen. Die Entfernung des radstreifens würde denke ich zu noch mehr Konflikt führen, da sich das Rad aus Sicht des Autofahrer noch unberechtigter auf der Fahrbahn befindet.

Gespeichert von Krause am Mo., 23.12.2024 - 17:00

Der ganze Pseydoschutzstreifen auf dem Mittelweg ist eine Farce, weil er viel zu eng ist.

Wie wenig VZ 277.1 von KFZ-Fahrern beachtet wird, sieht man in der Hintern Brüdern-Straße. Das Schild ist gelinde gesagt nutzlos, weil es ignoriert wird. Aber besser als gar nichts, ist es.

Zwei Schutzstreifen á 1,5m mit denen sich eine „Kernstraße" bildet, wären schon ein besserer Vorstoß. Ein getrennter Hochboard-Radweg im Niederlandsstyle mit großzügiger Breite wäre das Höchste der Gefühle. Aber BS scheut ja leider Kosten und Mühen bei seiner Radinfrastruktur.

Bis dahin rate ich dir vor den Inseln den Radgefährdungsstreifen zu verlassen und rigoros die Straße dicht zu machen, damit auch der letzte versteht, was du vorhast. Das ist vollständig STVO-konform und dient deiner eigenen Sicherheit.

Gespeichert von Optimist am Di., 07.01.2025 - 21:37

Wie schon von den Vorrednern angemerkt, sollten die in Braunschweig leider eingeführten Handtuch-Schutzstreifen von wenigen Zentimetern Breite, wobei die Hälfte noch Gosse ist, komplett wieder beseitigt werden. Ein Schutzstreifen muss so weit auf der Fahrbahn sein, dass ein Auto, dass außerhalb dieses Streifens fährt, keine Gefahr mehr für den Radfahrer darstellt. In Kralenriede am Steinriedendamm befindet sich der einzige Schutzstreifen, den ich in BS kenne, der seinen Namen verdient.

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