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Mittelweg Fahrrad-Schutzstreifen an Engstellen

Mittelweg Fahrrad-Schutzstreifen an Engstellen

Laufend
Verkehr

Durch die Verkehrsinseln am Mittelweg nördlich und südlich der Einmündung der Mitgaustraße wird die Fahrbahn auf jeweils ca. 3,5 Meter verengt. Radfahrende, welche auf den Fahrrad-Schutzstreifen fahren, werden an diesen Stellen oftmals mit unzureichendem Sicherheitsabstand überholt, obwohl ein sicheres Überholen aufgrund der Fahrbahnbreite in diesem Bereich unmöglich ist.

Die durchgehende Markierung der Schutzstreifen verleitet PKW-Führende zu der Annahme, dass sich Radfahrende auf dem Schutzstreifen befinden müssen und der PKW lediglich den Schutzstreifen nicht befahren darf. Wird als Radfahrender weiter in der Fahrbahnmitte gefahren, um nachfolgendem PKW-Verkehr das Überholen zu verunmöglichen, wird regelmäßig mit Hupen und besonders knappen Überholen reagiert.

Würde der Schutzstreifen im Bereich der Mittelinseln entfernt werden, würde dies dem PKW-Verkehr verdeutlichen, dass die vorhandene Fahrbahnbreite tatsächlich durch PKW und Radfahrende geteilt wird und der Radverkehr nicht an den rechten Fahrbahnrand gedrängt werden soll. Zudem könnte durch Verkehrszeichen 277.1 verdeutlicht werden, dass Zweiräder in diesem Bereich nicht überholt werden dürfen.

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Zeichen 277.1 Zweirad-Überholverbot

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Kommentare

Gespeichert von the_doctor am So., 03.11.2024 - 18:07

Die gesamte „Radinfrastruktur“ des Mittelwegs ist radfahrfeindlich!
Im Bereich des Nibelungplatzes wird man auf den Radweg gezwungen trotz 30er Bereich. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen an den Ein-/Ausfahrten bzw. Einmündungen!
Dann geht es stadteinwärts weiter mit den „Schutzstreifen“. Die sind weder Schutz noch geeignet, ein Miteinander zu gewährleisten! Wie in der Idee schon beschrieben, verleitet es Autofahrende, zu (eng zu) überholen, weil der Radfahrende ja „geschützt“ ist. Die rote Farbe macht es noch viel schlimmer.

Leider hilft zusätzliche Beschilderung nicht, die Situation zu ändern. Man erkennt das gut Hintern Brüdern. Intelligente Kraftfahrende erkennen, dass sie dort nicht überholen können/dürfen und tun es nicht. Den anderen ist es trotz Überholverbot egal und gefährden weiterhin andere Verkehrsteilnehmer!

Gespeichert von Heider am Mo., 11.11.2024 - 10:51

Grundsätzlich sehe ich den Vorschlag mehr auf die Einhaltung des Mindestüberholabstands zu achten sehr positiv. Ich bin mir aber unsicher, ob ein ausgeschildertes Überholverbot die richtige Lösung ist. Wenn nicht genügend Platz zum ordnungsgemäßen Überholen besteht, ist es ja ohnehin schon verboten zu überholen und somit ist das Schild hinfällig, bzw. sogar regelwidrig. Schlimmstenfalls könnte das Schild eher dazu führen, das Autofahrende überall wo kein VZ 277.1 steht noch viel eher knapp überholen, weil wenn da kein Schild steht, dann muss es ja erlaubt sein sich einfach vorbeizuquetschen (nein, ist es nicht).

Ohnehin ist die gesamte Idee der "Schutz"streifen (oder zumindest deren Umsetzung), wie the_doctor auch schon geschrieben hat, erfahrungsgemäß eher kontraproduktiv für die Sicherheit des Radverkehrs.
Dazu kommt dann noch die gesetzliche "Glanzleistung", das man mit dem Fahrrad den Schutzstreifen eigentlich nur befahren darf, um bei Gegenverkehr auszuweichen. "Wer ein Fahrzeug [ein Fahrrad ist natürlich auch ein Fahrzeug] führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden." StVO Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2) Nr. 22

Gespeichert von Longfellow am Mi., 13.11.2024 - 10:17

Ich bin dafür, dass in dem Bereich öfter mal gefährliches Überholen kontrolliert wird. Zudem den ganzen Mittelweg Tempo 30 machen. Die Entfernung des radstreifens würde denke ich zu noch mehr Konflikt führen, da sich das Rad aus Sicht des Autofahrer noch unberechtigter auf der Fahrbahn befindet.

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