Zeitlich begrenztes Parken - Käferweg 1-4
IST Situation:
An der Andresse Käferweg 1 befindet sich das Kinderhaus FrechDaxe. Im Bereich der Adressen Käferweg 1-4 besteht ein eingeschränktes Halteverbot.
SOLL Situation:
Als einer der Elternteile der im Kinderhaus untergebrachten Kinder, schlage ich vor, das eingeschränkte Halteverbot im genannten Bereich für den Zeitraum Montags bis Freitags von 07:30 - 09:00 und 14:00 - 16:00 Uhr aufzuheben.
Begründung:
Aufgrund der Alters von 6 Monate bis 5 Jahren ist ein Halten zum Entladen und Aussteigen im Rahmen der Vorgaben nicht möglich.
Hinweise:
1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Die Fachverwaltung wird Ihre Idee/Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.
2) Das Ergebnis lautet wie folgt: In einem eingeschränkten Haltverbot gilt der Grundsatz, dass Fahrzeugführende mit ihren Fahrzeugen nicht länger als drei Minuten halten dürfen. Das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen. Dies ist deshalb so, da der durch Zeichen 286 eingeschränkte Bereich eben diese Funktionen erfüllen soll. Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen soll dadurch verhindert werden. Wichtig ist hierbei, dass das Be- und Entladen bzw. Ein- und Aussteigen ohne Verzögerung durchgeführt wird und jederzeit eingegriffen werden kann, um sofort weiterfahren zu können, wenn dies geboten ist.
Den oben aufgeführten Vorschlag kann aus folgenden Gründen nicht nachgekommen werden:
In der Maybachstraße bzw. dem Käferweg sind Gewerbetreibende beheimatet. Diese werden durch Transportunternehmen, Besuchende und Mitarbeitende aufgesucht. Es ist demnach mit einer Vielzahl von Fahrzeugen in dem Bereich zu rechnen. Sollte das eingeschränkte Haltverbot für die vorgeschlagenen Zeiten aufgehoben werden, wäre das Parken für alle Verkehrsteilnehmenden in der Zeit gestattet, sofern nicht entgegen den Vorgaben zu § 12 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) geparkt wird. Dies könnte zur Folge haben, dass u. a. der Bereich vor dem Kinderhaus „Frech Daxe“ zugeparkt wird und dadurch ein Mehraufwand für Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Platz, um Kinder in die Kita zu bringen, entsteht. Darüber hinaus könnten Verkehrsteilnehmende die erlaubten Zeiten nicht im Blick haben. Dadurch könnten die Fahrzeuge länger als erlaubt in dem Bereich abgestellt werden.
Da die Ein- und Aussteigevorgänge bzw. die Be- und Entladetätigkeiten beendet werden können, auch wenn diese länger als drei Minuten andauern, ist die Aufhebung des eingeschränkten Haltverbotes in den vorgeschlagenen Zeiten demnach nicht erforderlich.
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