FGÜ
Der FGÜ in der Herzogin-Elisabeth-Straße zwischen Stadtpark und Prinzenpark wird von Autofahrenden konsequent ignoriert. Selten konnte ich den Vorrang des Fußverkehrs nutzen, um die Straße sicher zu überqueren.
Hinweise:
Bei den von Ihnen beschriebenen Verstößen der Autofahrer handelt es sich um Verkehrsordnungswidrigkeiten des fließenden Verkehrs. Für die Ahndung dieser Verstöße ist die Polizei zuständig. Ich kann Ihnen diesbezüglich nur empfehlen, sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle zu wenden. Bei der Polizei handelt es sich um eine Behörde des Landes Niedersachsen, auf deren Einsatz- und Überwachungstätigkeit die Stadtverwaltung keinen Einfluss nehmen kann.
Kommentare
Und wie lautet die Idee? Sie…
Und wie lautet die Idee? Sie beschreiben nur verkehrswidriges Verhalten, bleibt Ihnen nur die Anzeige.
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