Gefahrenstelle auf dem Ringgleis
Am Ringgleis gibt es eine gefährliche Stelle an der Kreuzung Varrentrappstraße/Ringgleis.
Radfahrer, die auf dem Ringgleis von der Celler Straße aus Richtung Hamburger Straße fahren, haben Dank eines Busches keine Chance, die Einmündung der Varrentrappstraße auf der rechten Seite des Ringgleises zu sehen. Fahrradfahrer, die von dort kommen und das Ringgleis überqueren, leben somit gefährlich, weil schnelle Radfahrer nicht damit rechnen, dass an dieser Stelle eine Vorfahrt von rechts ist.
Habe genau an dieser Stelle selbst einen Unfall gesehen, bei dem eine ältere Dame zu Schaden kam. Beim erneuten Abfahren der Strecke wurde deutlich, dass die Einmündung für Radfahrer gänzlich unsichtbar ist.
Ein Zurückstutzen des Busches oder ein klares Schild "Achtung! Querung" kann die Sicherheit an dieser Stelle leicht erhöhen.
Lieben Dank für die Aufmerksamkeit!
P.S.: Es wäre super, wenn der Stadtplan hier wieder eingebunden wird, damit man solche Stellen nicht umfangreich beschreiben muss. Ebenso wäre es klasse, wenn man wieder Fotos hochladen könnte, weil man mit einem Foto deutlich hätte zeigen können, was das Problem ist.
Hinweise:
Die Verkehrssicherheit wurde am 02.08.2023 vom Fachbereich Stadtgrün und Sport vor Ort kontrolliert.
Dabei war folgender Sachverhalt festzustellen:
- An dem Einmündungsbereich des Zuweges von der Varrentrappstraße auf den Ringgleisweg ist die in Rede stehende Vegetation nicht sichtbehindern
- Der Wegebelag des Ringgleisweges ist in diesem Einmündungs- / Kreuzungsbereich eindeutig abgrenzend zu dem ansonsten schwarz asphaltiertem Ringgleisweg durch eine gelbe Pflasterung kenntlich gemacht
Aus Sicht des Fachbereichs Stadtgrün und Sport besteht also kein Handlungsbedarf – weder in sofort zu ergreifenden Rückschnittmaßnahmen an der Peripherie-Vegetation im Kreuzungsbereich noch hinsichtlich der Aufstellung von Hinweisschildern jedweder Art – da die Verkehrssicherheit an diesem Kreuzungsbereich gegeben ist.
Bei den gesamten Ringgleiswegen handelt es sich um Freizeitwege und die Nutzung als Radfahrer, Fußgänger oder z.B. Rollstuhlfahrer kann nur unter gegenseitiger Rücksichtnahme funktionieren.
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