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Ausnahmegenehmigung für pflegende Privatpersonen zum Parken

Ausnahmegenehmigung für pflegende Privatpersonen zum Parken

Umgesetzt
Verkehr

Seit Einführung der neuen kostenpflichtigen Parkzonen, in der inneren Okerumflut, ist es für pflegende Privatpersonen unmöglich dort kostenfrei zu parken, um zu pflegende Familienangehörige zu betreuen. (bei Anfahrt mit eigenem PKW)
Es sollte pflegenden Privatpersonen, die es bestimmt auch in diesen Bereichen gibt, möglich sein eine entsprechende Parkgenehmigung erhalten, die sie zum Beispiel von der Bedienpflicht des Parkscheinautomaten befreit. (auch gegen Gebühr)
Die Stadt Aachen bietet so etwas vorbildlich für ihre Bürger in ihrem Serviceportal an.
Was für Aachener Bürger möglich ist sollte auch in Braunschweig möglich sein! https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/85…

Die Unterstützungs-Phase ist beendet.

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Hinweise:

1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Die Fachverwaltung wird Ihre Idee/Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht.

2) Das Ergebnis der Überprüfung lautet wie folgt: Pflegedienste erhalten von der Stadt Braunschweig regelmäßig Ausnahmegenehmigungen. Pflegende Privatpersonen sollen nicht schlechter gestellt werden als Pflegedienste. Deshalb kann pflegenden Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese umfassen u. a. neben der Kopie eines Fahrzeugscheins einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person, z.B. durch Einstufung in einen Pflegegrad, sowie einen Nachweis der Anerkennung als private Pflegeperson, beispielsweise durch die Krankenkasse.

Bei Bedarf können Sie sich telefonisch unter 0531-470 4254 oder per E-Mail an ausnahmegenehmigungen@braunschweig.de melden.

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