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Begrenzung des Verkehrs auf der Münzstraße

Begrenzung des Verkehrs auf der Münzstraße

Abgelehnt
Verkehr

Da die Parkplätze Waisenhausdamm/Münzstraße sowieso kontinuierlich reduziert werden und es damit für Anwohner immer schwerer wird zu parken oder zu liefern würde ich die Zufahrt auf Anlieger begrenzen. Die verbliebenen Parkplätze könnten in Anwohnerparkplätze und Halteflächen umstrukturiert werden. Die Zufahrt zu den Geschäften für Lieferung und Abholung würde erhalten bleiben, der Verkehr minimiert und die "Poser" Tour Bohlweg-Waisenhausdamm-Münzstraße-Rathaus eingeschränkt.

Die Unterstützungs-Phase ist beendet.

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Nicht erfolgreich: 13 von 50 Unterstützern

Hinweise:

1) Da es sich hier um eine haushaltsneutrale Idee handelt muss für die Unterstützung der Idee nicht geworben werden. Die Fachverwaltung wird Ihre Idee/Anregung überprüfen. Nach Abschluss der Überprüfung wird das Ergebnis auf der Ideenplattform veröffentlicht. 2) Die Stellungnahme der Fachverwaltung lautet wie folgt: 

Die Einrichtung einer Anliegerstraße erlaubt die Nutzung des Straßenraumes nur für Personen, die ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnen oder für eine Erledigung aufsuchen muss.

Als Anlieger zählen daher nicht nur die Bewohner, sondern auch Besucher und Kunden aller Einrichtungen, die der Münzstraße anliegen und sind somit berechtigt diese Straße zu befahren.

 

Da sich an der Münzstraße viele unterschiedliche Geschäfte befinden, die Kunden- und Besucherverkehr verursachen, ist mit einer hohen Anzahl an Anliegerverkehren zu rechnen.

Eine Sicherung der Einhaltung des Durchfahrtsverbots wäre daher mit einem sehr hohen Kontroll-Aufwand durch Ordnungshüter verbunden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte eignet sich die Münzstraße nicht als Anliegerstraße.

 

Bezüglich der Parkplatzsituation: Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten werden grundsätzlich unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festgelegt.

Die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen erfolgt bedarfsgerecht. Der Bedarf ist von den bereits beantragten und ausgegebenen Bewohnerparkausweisen abhängig.

 

Im Onlineportal kann unter https://service.braunschweig.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6100/show ein Bewohnerparkausweis beantragt werden.

 

Um die Entwicklung der städtischen Mobilität auch in Zukunft attraktiv zu gestalten, sind perspektivisch für den ruhenden Verkehr in der Stadt Braunschweig Parkraummanagementkonzepte vorgesehen.

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Kommentare

Gespeichert von BS0531 am Do., 05.10.2023 - 09:27

Hinsichtlich der Begrenzung " Nur für Anlieger" volle Unterstützung. Dies wird sich vermutlich wegen der Autoaffinität in BS leider kaum durchsetzen lassen.
Die Auto-und Motoradposer wird man nur mit nachhaltigen Kontrollen einschränken können. Hier scheint aber der Wille , wie es scheint, auch nicht gerade ausgeprägt zu sein. Nur Alibikontrollen bringen nichts, dass zeigt sich ja eindeutig in anderen Bereichen insbesondere bei den Rad- und E-Scooterfahrern.

Gespeichert von Hopfi am Mo., 09.10.2023 - 07:17

....und warum nicht gleich vollständig als Fußgängerzone und diese mit versenkbaren Pollern sichern? Berechtigte (ÖPNV, Polizei etc. ) können diese per Fernbedienung versenken....Funktioniert in vielen anderen Städten, nur nicht in BS.....gleiches am Platz hinter ECE/Kleines Haus!

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