Aufsteller mit Ladeninfos für den Handelsweg
Eine der ältesten Einkaufspassagen des Landes voller Historie mausert sich derzeit wieder zu einer zauberhaften Gasse, in der der Einzelhandel aus unterschiedlichsten Bereichen sowie Gastronomie floriert, u.a. Schmuck, Spiele, Kunst und Kaffee.
Leider ist von den zwei Seiten außerhalb des Handelsweges nicht erkennbar, welche Geschäfte und gastronomischen Angebote sich überhaupt in der kleinen Gasse befinden.
Ein freistehender, befestiger Aufsteller in direkter Nähe zum Eingang an der Görderlinger Straße sowie einer auf der Breiten Straße mit einer Liste der Läden und Angebote oder deren Logos würde zum neuen Konzept des Handelsweges passen und den (ausschließlich) inhabergeführten Geschäften darin mehr Sichtbarkeit inmitten der Innenstadt verschaffen.
Wir freuen uns auf viele Unterstützer und die Ideen der Stadt Braunschweig!
Hinweise:
Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützeranzahl nicht erreicht.
Kommentare
Das ist keine Aufgabe einer…
Das ist keine Aufgabe einer Stadtverwaltung! Verantwortlich sind die Inhaber, diese können in Abstimmung mit dem Stadtmarketing einen Aufsteller entwickeln und dann hierfür beim Stadtmarketing eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.
Wirtschaftsförderung ist…
Wirtschaftsförderung ist eine Aufgabe der Stadtverwaltung, und die Unterstützung von lokalen, inhabergeführten Geschäften gehört dazu, zumal der Handelsweg auch historisch und touristisch von hoher Relevanz für die Stadt ist.
www.braunschweig.de/wirtschaft_wissenschaft/wirtschaftsfoerderung/index…
Vielleicht sollten Sie den…
Vielleicht sollten Sie den Link auch lesen, den Sie posten, dann würden Sie sehen, wofür die Wirtschaftsförderung zuständig ist. Keinesfalls für Werbeaufsteller, Wegweiser etc.. Zuständig ist und bleibt der Geschäftsinhaber.
Hier noch der richtige Link …
Hier noch der richtige Link https://www.braunschweig.de/vv/produkte/III/66/66_4/sondernutzung.php
Genau wie Herr oder Frau…
Genau wie Herr oder Frau Ugur sehe ich das auch! Für die Eigenwerbung sind in diesem Fall die Eigentümer zuständig. Wenn diese sich sputen, können sie die Werbung schon zum Weihnachtsgeschäft installieren.
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