Gespeichert von
CDH
am
Anmerkung
Zugverkehr auf der Strecke Hafenbahn. Zugführer sind verpflichtet bei der Querung eines nicht beschränkten Bahnübergangs drei Ton-Signale abzugeben.
Das geschieht teilweise ab 06:00 Uhr Morgens und am Wochenende. Eine Lärmbelastung, die nicht zumutbar ist!