Welche Maßnahmen im Straßenverkehr sollen in den nächsten 5 Jahren angegangen werden?
Das 25-Punkte-Porgramm zur Lärmaktionsplanung enthält konkrete Maßnahmen, die zur Lärmminderung in den Lärmschwerpunkten beitragen sollen.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem bereits geplante Deckschichterneuerungen an Fahrbahnen sowie straßenräumliche Maßnahmen. Die Prüfung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wird für fünf ausgewählte Straßenabschnitte empfohlen.
Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen soll im Geltungszeitraum der Fortschreibung des Lärmaktionsplans bis 2029 erfolgen. Darüber hinaus enthält das Maßnahmenprogramm Prüf- und Konzeptaufträge, z.B. zur Aufstellung eines städtischen Schallschutzfensterprogramms, zu Pilotprojekten für innerstädtische Stadtoasen sowie zu verstärkten Kontrollen von Posern und Straßenrennen.
Mit den bereits vorhandenen Planungen und den ausgewählten Kurzfristmaßnahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans können rund 5.900 Einwohner*innen entlastet werden.
Kapitel 6 des Lärmaktionsplans Braunschweig der 4. Runde (Entwurf)
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