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Anmerkung zu den Kapiteln: 4.1.2 Vermeidung von L...

Anmerkung

Anmerkung zu den Kapiteln:
4.1.2 Vermeidung von Lärmemissionen durch umweltfreundliche
Verkehrsentwicklung
4.1.5 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs
4.4.2 Passiver Schallschutz
7.1 Schienenverkehrslärm (Stadtbahn)

Die Aussage im Kapitel 7.1

"Für den Schienenverkehrslärm von Eisenbahnen ist das Eisenbahnbundesamt zuständig"

springt zu kurz. Das Eisenbahnbundesamt zieht sich aus der Verantwortung für bereits bestehende Schienenwege vollkommen zurück. Die massiv erhöhte Nutzung spielt für sie keine Rolle.

Die stark erhöhte Anzahl der Fahrten auf den Gleisen werden ja in Masse durch die Wünsche der Städte und des Landes Niedersachsens Rahmen der Verkehrswende ausgelöst (siehe auch 4.1.5 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs). Darum sollte sich auch hier die Stadt Braunschweig auf ihren Flächen verantwortlich fühlen und die Anwohner lärmtechnisch entlasten.

Darum:

Als Maßnahme zur Reduzierung des Zuglärms (insbesondere Radlaufgeräusche) bieten sich flache Lärmfänger an, die auch nachträglich ohne Fundamente und große Baustellen an den Schwellen befestigt werden können. Siehe auch:

https://www.strail.de/wp-content/uploads/2019/09/STRAILastic_RAIL_Broch

Schon 38cm Höhe bringen 6db Reduzierung was faktisch einer Lärmhalbierung entspricht. Bei steigendem Zugverkehr wäre das für alle Anwohner eine Erleichterung.

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