Ausnahmegenehmigung für pflegende Privatpersonen zum Parken
Seit Einführung der neuen kostenpflichtigen Parkzonen, in der inneren Okerumflut, ist es für pflegende Privatpersonen unmöglich dort kostenfrei zu parken, um zu pflegende Familienangehörige zu betreuen. (bei Anfahrt mit eigenem PKW)